Bislang erhielten Betreiber von neuen Solaranlagen Zuschüsse vom Staat – der Ausbau der erneuerbaren Energien sollte damit, wie in einem entsprechenden Gesetz vor zehn Jahren beschlossen, gefördert werden. Nun wurde das „EEG“ (Erneuerbare Energien Gesetz) allerdings vom Bundestag überarbeitet: Nachdem über mehrere Monate hinweg eine heftige Diskussion darüber geführt wurde, hat der Bundestag gestern einer Kürzung der Solarförderung zugestimmt. Zum 1. Juli können damit staatliche Zuschüsse um bis zu 16 Prozent gekürzt werden. Diese Regelung gilt für Solaranlagen, die auf Hausdächern angebracht sind. Bei Anlagen, die auf Freiflächen stehen, wird die Förderung um maximal 15 Prozent verringert. Keinerlei Zuschüsse vonseiten des Staates wird es ab dem 1. Juli für Solaranlagen geben, welche auf Ackerflächen installiert sind. Letzteres wurde von der CSU vorgeschlagen, die FDP stellte sich hier jedoch dagegen.
Verbesserung der Zuschüsse für Eigenverbrauch des Stroms
Allerdings wurde auch eine Verbesserung der Zuschüsse in einer bestimmten Form bestimmt: Wer den größten Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht, soll hierfür mehr Zuschüsse erhalten. Hiermit ist endlich eine Lösung gefunden – nach einer langen Debatte –, welcher die Mehrheit im Bundestag zustimmen konnte. Bundesumweltminister Norbert Röttgen hatte bereits im Januar Vorschläge zur Kürzung gemacht, allerdings wurden diese vor allem von den ostdeutschen Bundesländern kritisiert.